Ihre HZV-Patienteneinschreibung
Erfahren Sie, welche Fristen bei der Patienteneinschreibung zu beachten sind – damit Ihre Patient:innen bereits ab dem Folgequartal von der HZV profitieren können. Damit Sie rund um das Thema HZV kompetent beraten können, stellen wir Ihnen zahlreiche Informationsmaterialien kostenfrei zur Verfügung.
Außerdem zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie die Einschreibung unkompliziert digital gelingt.
bis zum 1. Februar
bis zum 1. Mai
bis zum 1. August
bis zum 1. November
HZV-Patientenansprache – überzeugend und rechtssicher
Bei der Einschreibung neuer Patient:innen in die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) kommt es im Praxisalltag manchmal zu Unsicherheiten: Was dürfen wir sagen? Welche Vorteile dürfen wir HZV-Patient:innen anbieten? Und wo verläuft die Grenze zwischen Information und unzulässigem Druck? Wir geben einen Überblick, worauf es ankommt.
Materialien im HZV-Bestellshop
Diese und weitere Materialien können Sie kostenfrei bestellen bzw. direkt herunterladen
"Meine Gesundheit. Meine Entscheidung."
Mit unserem 2-seitigen Patientenflyer und dem DIN A2 Poster können Sie direkt im Patientengespräch aber auch in allen Praxisräumen auf die HZV-Teilnahme und das Thema Primärarztsystem aufmerksam machen. Für Ihre Infotheke stellen wir einen kleinen Aufsteller zur Verfügung.
HZV-Patientenvideo mit Untertitel
Stärken Sie jetzt Ihre HZV-Patienteneinschreibung, in dem Sie über Ihren Wartezimmer-TV auf die HZV-Teilnahme aufmerksam machen und Ihre Patient:innen so über die Vorteile der HZV informieren.
One-Pager zur HZV-Patienteneinschreibung
Wir möchten Sie in Ihrer HZV-Patienteneinschreibung weiter unterstützen. Unsere beiden One-Pager können Sie für Ihre Praxis individualisieren und Ihren Patient:innen zusammen mit dem HZV-Einschreibeformular ausgedruckt übergeben.
Patienteneinschreibung mittels TE-Code
In der HZV gibt es das Patienteneinschreibeverfahren mittels TE-Code. Alle Kassen, welche an unseren HZV-Verträgen teilnehmen, verwenden dieses Verfahren.
Bei der Patienteneinschreibung mittels TE-Code drucken Sie zunächst in zweifacher Ausführung die Teilnahmeerklärung mit dem TE-Code darauf aus (TE-Code: Ein individueller Zahlencode auf der Teilnahmeerklärung, der wie beim Online-Banking Fehler ausschließt) und lassen diese von Ihren Patient:innen unterschreiben. Eines der Exemplare bekommt im Anschluss die Patientin bzw. der Patient, das andere bewahren Sie in Ihrer Praxis auf. Nun wird die Teilnahmeerklärung in der Software aufgerufen und die Versichertenunterschrift wird durch Eingabe des TE-Codes bestätigt. Danach erfolgt der Onlineversand.
Digitale HZV-Einschreibung (DETE)
Die HZV-Einschreibung ist seit dem dritten Quartal 2026 erstmals digital möglich. Ihre Praxis profitiert von einem schnellen, papierlosen Verfahren, das Ihre Abläufe deutlich vereinfacht und Bürokratie abbaut. Zum Start werden die AOK Baden-Württemberg und die GWQ für ihre HZV-Verträge die digitale Einverständnis- und Teilnahmeerklärung (DETE) anbieten. Weitere Infos rund um die Änderung ab Q3 2026 können Sie in unserem ausführlichen Artikel nachlesen.
Allgemeine Infos Interview mit HÄVBW-Experte
Voraussetzungen für DETE: Das braucht Ihre Praxis
- Eine zugelassene DETE-Software
Diese erwerben Sie als separates Modul bei einem DETE-Software-Hersteller. Welche Systeme zugelassen sind, können Sie hier überprüfen.
Übersicht aller zugelassenen Systeme - Ein geeignetes Endgerät
Sie benötigen beispielsweise ein Tablet, Smartphone oder Patiententerminal. Darauf muss die DETE-Software installiert sein. Auf diesem Gerät unterschreiben Ihre Patientinnen und Patienten dann die Teilnahme- und Einwilligungserklärung zur HZV.
So funktioniert DETE - Schritt für Schritt
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QR-Code erzeugen
In Ihrem PVS wird der QR-Code automatisch erzeugt und angezeigt, sobald der Einschreibevorgang angestoßen wurde. Er ist der sichere Schlüssel zur Identifikation und Entschlüsselung der Patientendaten.
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QR-Code scannen
Die DETE-Software auf dem Endgerät scannt den Code – schon erscheint die Einverständnis- und Teilnahmeerklärung direkt auf dem Bildschirm. Kein manuelles Eintippen nötig.
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Digital unterschreiben lassen
Ihre Patientin oder Ihr Patient liest die Erklärung durch und unterschreibt direkt auf dem Endgerät. Arztunterschrift und TE-Code entfallen komplett.
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Belegexemplar versenden
Das unterschriebene Exemplar geht automatisch auf dem hinterlegten Weg an Ihre Patient:innen, sofern Sie dies in Ihrem PVS voreingestellt haben. Läuft es per E-Mail, benötigt Ihre Patientin oder Ihr Patient das Kennwort zum Öffnen.
Es setzt sich zusammen aus: eGK-Nummer + Geburtsdatum im Format TT.MM.JJJJ
Beispiel: A123456789+30.01.1987 -
Archivierung & Übermittlung
Die Einverständnis- und Teilnahmeerklärung wird automatisch in Ihrer Praxissoftware archiviert und – wenn so eingestellt – direkt an die HÄVG AG übermittelt. Der Status „Versendet“ zeigt Ihnen: alles erledigt.
Mehr rund um die HZV
Wir beraten Sie gerne!
Das Team Praxisberatung steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Bei Fragen rund um die HZV-Patienteneinschreibung oder zur Vereinbarung eines persönlichen Beratungstermins hilft Ihnen unser kompetentes Team gerne weiter.